Der Zechenpark ist ein Ort für Spiel, Erholung, Kultur und Natur.
Er ist kein ungenutztes Brachland, sondern ein lebendiger Ort.
Die geplante Trasse führt unmittelbar an der Pumptrack-Anlage, dem zentralen Spielplatz, dem Schirrhof (Kulturzentrum), einer Kita, einer Seniorenanlage und dem KALISTO Tierpark vorbei. In unmittelbarer Nähe schließt sich die Altsiedlung an.
Ein Bahnbetrieb direkt neben spielenden Kindern, Senioren, Spaziergängern, Sportlern und Erholungssuchenden ist ein massives Sicherheitsrisiko und zerstört die unbeschwerte Atmosphäre des LAGA-Geländes.
Eingriff in Sicherungsbauwerke: Die Trasse verläuft über ehemaliges Bergbaugelände, das als versiegelter Altlasten-Sarkophag fungiert. Jeder bauliche Eingriff stellt eine Belastung für diese Schutzschicht dar.
Erschütterungsschutz: Die Notwendigkeit von Unterschottermatten (Vlies) zur Schwingungsdämpfung belegt die technisch anspruchsvolle Lage. Es bleibt ein Restrisiko, ob diese Dämpfung langfristig ausreicht, um die Integrität der Versiegelung bei dauerhaftem Bahnbetrieb zu gewährleisten.
Grundwasserschutz: Bei einer potenziellen Beschädigung der Versiegelung durch mechanische Dauerbelastung besteht das Risiko, dass Altlasten freigelegt werden.
Unbeschrankte Bahnübergänge: Laut Planung sind im Bereich des Zechenparks vier Übergänge vorgesehen, die teilweise nur durch Blinklichter oder Umlaufsperren gesichert sind.
Gefahrenquelle für Fußgänger und Radfahrer: Da der Park intensiv von Familien, Kindern und Sportlern genutzt wird, stellen unbeschrankte Übergänge ein erhöhtes Unfallrisiko dar.
Dauerhafte Schallemissionen: Vor dem Queren der unbeschränkten Bahnübergänge wird ein zweimaliger Signalton abgegeben. Bei vier Übergängen auf ca. 1,3 km ist das eine dauerhafte Lärmbelästigung. Zudem erzeugt der Bahnbetrieb ständige Rollgeräusche. In einem bisher ruhigen Gebiet wie dem Zechenpark wird dies als erhebliche Störung wahrgenommen.
Optische Beeinträchtigung durch Schallschutz: Um Grenzwerte für die angrenzende Wohnbebauung einzuhalten, könnten Lärmschutzwände oder -wälle notwendig werden. Diese zerstören die offene Sichtachse des Parks und wirken wie eine „Mauer“ im Gelände.
Reflektion: Schall könnte an den verbliebenen Zechengebäuden, an den Häusern der Ringstraße sowie der Altsiedlung und neuen Bauwerken reflektiert werden. Das wird die Lärmbelastung im Zechenpark- und Wohnbereich unvorhersehbar verstärken.
Flächenversiegelung: Das Gelände ist bereits großflächig versiegelt. Durch die Schienentrasse und dem neuen, überdachtem Bahnhof wird eine dauerhafte zusätzliche Versiegelung des Geländes erreicht. Die zusätzliche dauerhafte Versiegelung von Bodenflächen, beeinflußt die natürliche Entwässerung und das Mikroklima.
Artenschutzrechtliche Konflikte: Die Gutachten weisen Habitatpotenziale für geschützte Arten (z. B. Kreuzkröte, Nachtkerzenschwärmer) aus. Die geplanten Vergrämungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn keine zumutbare Alternative besteht. Die Nutzung des bestehenden Haltepunkts an der Kattenstraße (Südbahnhof) stellt eine solche Alternative dar.
Erschütterungen und Lärm: Auch bei Einhaltung von Grenzwerten, die nur geschätzt wurden, stellen die betriebsbedingten Emissionen eine dauerhafte Belastung für die Natur im Park dar.