So einfach geht es:
Kopiert den untenstehenden Mustertext.
Ergänzt die persönlichen Daten (Name, Anschrift).
Sendet den Text per E-Mail oder Post an die Planungsbehörde. Frist: Der Einspruch muss bis spätestens 11.03.2026 eingegangen sein!
E-Mail: NRB-Zechenpark@brd.nrw.de
Post:
Betreff: Einwendung zum Planfeststellungsverfahren „Reaktivierung der Niederrheinbahn, Abschnitt 5 (NRB-Zechenpark)“ Aktenzeichen: 25.17.01.02-26/9-25
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich fristgerecht Einwendung gegen die geplante Bahntrasse durch den Zechenpark.
Begründung: Der Zechenpark ist ein Ort für Spiel, Erholung, Kultur und Natur. Er ist kein ungenutztes Brachland, sondern ein lebendiger Ort. Die geplante Trasse führt unmittelbar an der Pumptrack-Anlage, dem zentralen Spielplatz, dem Schirrhof, einer Kita, einer Seniorenanlage und dem KALISTO Tierpark vorbei. Ein Bahnbetrieb direkt neben sensiblen Nutzergruppen ist ein massives Sicherheitsrisiko und zerstört die Funktion des Geländes.
Die Begründung im Einzelnen unter Berücksichtigung der Gutachten (UVP/ASB):
1. Gefährdung des Sicherungsbauwerks (UVP Kap. 5.1 / 8.2) Die Trasse verläuft laut UVP-Bericht (S. 49) unmittelbar über einem sensiblen Sicherungsbauwerk, das giftige Altlasten im Boden einkapselt. Die Gutachter räumen ein, dass die geplanten Erschütterungen durch Personenzüge mit 60 km/h die Dichtungsschichten dieses Bauwerks dauerhaft mechanisch belasten können (UVP S. 75). Ich bezweifle, dass Unterschottermatten ausreichen, um die Integrität der Versiegelung über die gesamte Betriebsdauer zu gewährleisten. Eine Beschädigung würde das Grundwasser und die Gesundheit der Parkbesucher massiv gefährden.
2. Entwertung des Parks als „Sachgut“ (UVP Kap. 6.3) Im UVP-Bericht (S. 52) wird der Zechenpark offiziell als „Sachgut“ mit hoher Bedeutung eingestuft. Dennoch wird die Zerschneidung des Parks als „nicht erheblich“ bewertet. Dies ist widersprüchlich: Die geplante Trasse entwertet dieses mit Millionen Euro an Fördermitteln geschaffene Sachgut für die Bürger massiv.
3. Negative Auswirkungen auf das Stadtklima (UVP Kap. 5.2 / 8.3) Der Bericht weist den Zechenpark als wichtige Kaltluftentstehungsfläche aus (UVP S. 39). Die geplante zusätzliche Versiegelung von fast 800 m² Fläche allein im Bereich des neuen Bahnsteigs (UVP S. 78) konterkariert die Klimaanpassungsziele der Stadt und schwächt die nächtliche Abkühlung der angrenzenden Wohngebiete.
4. Zweifel an der Artenschutzprüfung (ASB Stufe 1) Die vorliegende Artenschutzprüfung (S. 28) verharmlost das Vorhaben mit der Begründung, der Park sei noch zu „jung“. Ich halte die Bestandserfassung (ASB S. 7) für lückenhaft und voreingenommen. Seit der Landesgartenschau hat sich eine komplexe Tierwelt angesiedelt. Ich fordere eine vertiefte Prüfung (Stufe 2), da die bisherigen Daten die Realität im Park unterschätzen.
5. Sicherheitsrisiko und Lärm durch unbeschrankte Übergänge Vier unbeschrankte Übergänge auf nur 1,3 km in einem Familienpark sind unverantwortlich. Die notwendigen Schallsignale vor jedem Übergang führen zu einer unzumutbaren Lärmbelastung in einem bisher ruhigen Erholungsgebiet. Zudem fehlen in den Unterlagen verbindliche Aussagen zur tatsächlichen Geschwindigkeit im Parkbereich.
6. Mangelnde Verhältnismäßigkeit (Kosten-Nutzen) Für die Fortführung der kurzen Strecke von nur 1,3 km bis zur Franzstraße werden ca. 18 Millionen Euro veranschlagt. Da mit dem Haltepunkt Kattenstraße bereits eine bauliche Erschließung vorhanden ist, ist diese Investition weder ökonomisch noch ökologisch zu rechtfertigen.
Mit freundlichen Grüßen
[VORNAME NACHNAME] [STRASSE] [PLZ] [ORT]